Dieser Vorgang ist für Personen gedacht, die mit einem Fahrzeug Schäden an einem anderen Gegenstand verursacht haben.
Zulässige Meldungen
Der Schaden muss durch ein Fahrzeug an einem anderen Gegenstand (anderes Fahrzeug, Fahrbahn...) verursacht worden sein. Unfälle mit einer verletzten Person können nicht elektronisch gemeldet werden. Zulässig sind nur Vorfälle, die Sachschäden verursacht haben.
Fristen
Sie können den Vorfall erst online melden, nachdem Sie die Polizei unmittelbar nach dem Vorfall über die Notrufnummer 113 oder auf der Polizeidienststelle Ihrer Wahl in Kenntnis gesetzt haben. Andernfalls machen Sie sich einer Fahrerflucht schuldig.