Das Phänomen des Grooming ist durch die Verbreitung sozialer Netzwerke entstanden. Unter Grooming versteht man, wenn ein Erwachsener über elektronische Kommunikationsmittel sexuelle Vorschläge an einen Minderjährigen unter sechzehn Jahren oder an eine Person, die sich als solche ausgibt, macht.
- Diese Straftat ist nach Artikel 385-2. des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu drei Jahren und einer Geldstrafe von 251 bis 50.000 Euro bestraft.
- Die Strafe ist eine Freiheitsstrafe von einem bis fünf Jahren und eine Geldstrafe von 251 bis 75.000 Euro, wenn den Vorschlägen ein Treffen folgt.
Wenn Sie (oder Ihr Kind) Opfer eines Grooming-Falles geworden sind, haben Sie die Möglichkeit, dieses Formular auszufüllen, damit die zuständigen Behörden Ermittlungen durchführen können.
Bedingungen für die Nutzung des Formulars
Jeder Missbrauch dieses Formulars, insbesondere bei Verleumdungen oder bei Irreführung der Justiz (Strafgesetzbuch, Artikel 443 ff.) wird gegebenenfalls verfolgt.
Die von Ihnen übermittelten Informationen werden an die zuständigen Justizbehörden weitergeleitet.
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