Sie können die Polizei über den Verlust eines oder mehrerer Gegenstände, die Ihnen gehören, informieren.
Nicht zulässige Gegenstände
Wenn der verlorene Gegenstand eine Waffe ist, ist dieser Vorgang nicht anwendbar. Bitte informieren Sie die Polizei über die Notrufnummer 113 oder kontaktieren Sie so schnell wie möglich die Polizeidienststelle Ihrer Wahl.
Dieser Vorgang kann nur für erwiesene Fälle genutzt werden. Jeder Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.
Fristen
Bitte schließen Sie den Vorgang so schnell wie möglich nach dem Verlust des Gegenstandes ab.