Zeugenaufrufe, Öffentlichkeitsfahndungen - Die Polizei bleibt auf die Hilfe der Bevölkerung angewiesen

Warum und wieso?

Die Polizei führt regelmäßig Zeugenaufrufe und Öffentlichkeitsfahndungen mit Hilfe der Medien durch. Die sozialen Netzwerke 'Facebook' und 'Twitter' bieten der Polizei die Möglichkeit, möglichst viele Personen zu erreichen.

Die Rückmeldungen der Leser enthalten jedoch auch regelmäßig Kritik. So wird häufig die Bildqualität und/oder die verstrichene Zeitspanne zwischen der eigentlichen Tat und dem anschließenden Zeugenaufruf kritisiert.

Erklärung

Für beide Kritikpunkte gibt es Erklärungen, und in beiden Fällen muss im Vorfeld eine polizeiliche als auch eine gerichtliche Prozedur eingeleitet werden.

Beispiel

Fallbeispiel:  Gehen wir davon aus, dass einer Person die Kreditkarte entwendet wurde. Das Opfer muss zunächst einmal bemerken, dass es zu einem Diebstahl gekommen ist.
Gehen wir weiter davon aus, dass der Kläger erst nach zwei Tagen den Diebstahl bemerkt und weitere zwei Tage verstreichen, bis der Mann Klage bei der Polizei führt.

Nachdem die Klage eingereicht wurde steht dem Beamten eine zeitliche Frist von maximal 40 Tagen zur Verfügung um der Staatsanwaltschaft das Protokoll zukommen zu lassen. Hierbei sei erwähnt, dass der einzelne Beamte diese Frist unter anderem benötigt, um die ersten Ermittlungen durchzuführen.

Erhält er verwertbare Informationen, die darauf schließen lassen, dass der mutmaßliche Täter mit der gestohlenen Bank- oder Kreditkarte Geld von einem Automaten abgehoben hat, so muss der genaue Ort ermittelt und die Bank informiert werden.

Die Prozedur

Die Entscheidung die Bilder oder Videoaufnahmen einer Überwachungskamera oder eines Geldautomaten zu beschlagnahmen wird jedoch nicht vom Beamten, sondern von der Justizautorität gefällt.

Es bestehen verschiedene Prozeduren, die seitens der Staatsanwaltschaft oder des Untersuchungsrichters eingeleitet werden können. Der Staatsanwalt kann den Untersuchungsrichter ersuchen eine Beschlagnahmung anzuordnen, ohne dass es zu einer formellen Eröffnung eines untersuchungsrichterlichen Verfahrens kommt. Dies vereinfacht die Prozedur. 

Die beschlagnahmten Bilder werden entweder zurück an die Staatsanwaltschaft gesendet, oder gegebenenfalls sofort auf Anordnung ausgewertet.

Die Qualität der Bilder

Zu den Fotos der Zeugenaufrufe sei zu bemerken, dass weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft Einfluss auf die Qualität der Bilder haben.

Dabei sollte man auch bedenken unter welchen Voraussetzungen es zu diesen Aufnahmen kommt. Ein Vergleich mit einer kontrollierten Aufnahme eines Mobiltelefons ist nicht möglich. Dabei sollte man auch die unterschiedliche Speicherkapazität der Video- und Bildaufnahmen über welche die verschiedenen Unternehmen verfügen, und die der Mobiltelefone beachten.

Veröffentlichung

Bevor es zu einer öffentlichen Fahndung in der Presse kommt, werden die Zeugenaufrufe und Öffentlichkeitsfahndungen meistens erst auf dem polizeiinternen Netzwerk veröffentlicht. Einige Ermittlungen konnten anhand dieser internen Aufrufe eher abgeschlossen werden, da Beamte zweckdienliche Informationen lieferten. Hat die interne Meldung jedoch zu keinem Resultat geführt, so wird auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine neue Pressemitteilung verfasst.

Und so ist es Fällen von Brieftaschendiebstahl, Trickdiebstahl und ähnlich gelagerten Fällen nicht möglich der Öffentlichkeit im Zuge einer sofortigen Fahndung das passende Foto des möglichen Täters sofort mitzuliefern.

Es steht außer Frage, dass das Erinnerungsvermögen nach einiger Zeit nachlässt, und ein "verspäteter" Zeugenaufruf mit einem Foto des möglichen Täters in minderer Bildqualität nicht immer zielführend ist, dennoch besteht die Möglichkeit dass die abgebildete Person wiedererkannt wird, oder erst kürzlich von einem Zeugen gesehen wurde.

Und so kommt es auch immer wieder vor, dass Fälle durch mithilfe der Bevölkerung aufgeklärt werden können indem eine abgebildete Person von einem Zeugen wiedererkannt und identifiziert werden konnte. Darüber hinaus kommt es aber auch zu Selbstanzeigen von Personen die auf ihre eigene Fahndung aufmerksam wurden.

Die Polizei bittet darum um Verständnis für die etwas schlechtere Bildqualität in einigen Fällen, oder auch Verzögerungen bei Zeugenaufrufen und hofft auf eine weiterhin wertvolle Mithilfe der Bürger.

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