Am Montag, den 2. Mai 2022, haben 200 Beamtenanwärter(innen) ihre Ausbildung an der Polizeischule in Luxemburg-Findel begonnen.
Im Rahmen des Einstellungsverfahrens und der von der Polizei organisierten Sonderprüfung haben die Teilnehmer(innen) in den vergangenen Monaten eine Reihe von Prüfungen erfolgreich absolviert, darunter computergestützte und standardisierte Sprach- und Allgemeinwissenstests, psychologische Tests und eine Sportprüfung.
Von den über 700 Personen, die sich ursprünglich für die polizeiliche Rekrutierungskampagne im Herbst 2021 angemeldet hatten, erreichten diese 200 somit einen relevanten Platz für die Zulassung zur Ausbildung.
Ausbildung
Die berufliche Grundausbildung für angehende Polizistinnen und Polizisten dauert zwei Jahre und umfasst eine Ausbildungsphase an der Polizeischule und eine Phase der praktischen Berufseinführung.
In der Polizeischule lernen die Beamtenanwärter unter anderem Polizei- und Sicherheitstechniken oder den gesetzlichen Rahmen für Polizeifunktionen und -aufgaben. Sie nehmen an Kursen über die Verwaltungs- und Kriminalpolizei und den Straßenverkehr teil. Auf dem Lehrplan stehen auch Sportunterricht und Kurse über den Gebrauch von Waffen.
Die praktische Einführungsphase besteht aus Praktika in Polzeidienststellen und bei der Kriminalpolizei oder bei anderen Einheiten, mit dem Ziel, das theoretisch Erlernte durch praktische Erfahrung schnell zu verinnerlichen.
Hintergrund
Die aktuellen Einstellungsbemühungen sind im Kontext des mehrjährigen außerordentlichen Einstellungsplans für die Großherzogliche Polizei zu sehen, der 2019 für die Jahre 2020 bis 2022 abgeschlossen wurde und unter anderem eine über drei Jahre gestaffelte Nettoverstärkung um 600 Polizeibeamte in den Besoldungsgruppen B1 und C1 sowie um 240 Personen in den zivilen Laufbahnen vorsieht.
Die Beamtenanwärter, die ihre Ausbildung in diesem Schuljahr 2022 beginnen werden - die 2021 angeworben wurden - sind somit Teil der zweiten großen Einstellungswelle.
Die nächsten Sonderprüfungen in den Besoldungsgruppen B1 und C1 des Polizeikaders werden im Herbst 2022 stattfinden. Es sei darauf hingewiesen, dass die Großherzogliche Verordnung vom 29. Juli 2020 zur Festlegung der Modalitäten für die Einstellung von Polizeipersonal, geändert durch die Großherzogliche Verordnung vom 4. November 2021, für bestimmte Phasen der Sonderprüfung Erfolgszertifikate vorsieht, die es Bewerbern, die zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Teil der Prüfung erfolgreich absolviert haben, ermöglichen, bei einer nächsten Bewerbung von einer Befreiung zu profitieren.
Es ist auch zu betonen, dass das Bestehen des Staatsexamens, das vom Zentrum für Personalmanagement und Organisation des Staates (CGPO) organisiert wird, eine Voraussetzung für die Anmeldung zur Sonderprüfung der Polizei ist.