Abstand von 1,5 Metern beim Überholen eines Fahrrads

Die Straße gehört nicht einer einzigen Fahrzeugkategorie alleine. Einige Kategorien von Verkehrsteilnehmern, darunter auch Radfahrer, sind jedoch besonders gefährdet.

Deshalb ist gegenseitige Rücksichtnahme dort besonders wichtig, wo verschiedene Verkehrsteilnehmer aufeinandertreffen.

Um Unfälle zu vermeiden, sieht die luxemburgische Straßenverkehrsordnung einen Seitenabstand von mindestens 1,5 Metern vor, den Fahrer von motorisierten Fahrzeugen beim Überholen eines Fahrrads einhalten müssen.    

Dieser Mindestabstand gilt sowohl innerhalb als auch außerhalb von Ortschaften.

Wenn der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, muss auf ein Überholmanöver verzichtet werden.

Zu beachten ist, dass es sich hierbei um einen seitlichen Mindestabstand handelt. Je höher die Geschwindigkeit bei einem Überholmanöver ist, desto größer sollte dieser Abstand sein.

Der empfohlene Seitenabstand für Radfahrer beim Umfahren von am Straßenrand geparkten Autos entspricht übrigens idealerweise der Breite einer Autotür.  

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