Elektro-Tretroller

E-Tretroller sind eine beliebte Möglichkeit, um sich schnell und bequem fortzubewegen. Die Nutzung dieses Fortbewegungsmittels ist gesetzlich geregelt und nicht vollkommen risikofrei. Immer wieder ereignen sich Unfälle mit E-Rollern, und die Polizei stellt regelmäßig Roller sicher, die die zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h überschreiten. Damit bringen die Fahrer nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr.

Elektrokleinstfahrzeug (MVE)

Laut Straßenverkehrsordnung zählen E-Tretroller zu den elektrischen Kleinstfahrzeugen (MVE), genauso wie z. B. Hoverboards usw. MVE’s sind kleine Straßenfahrzeuge mit mindestens einem Rad, mit oder ohne Sitz, die für die Fortbewegung einer einzelnen Person ausgelegt sind, und:

  • die ausschließlich durch die Energie eines Elektromotors mit einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 1000W angetrieben werden;
  • deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 6 km/h beträgt;
  • deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht überschreiten darf.

Welche Verkehrsregeln gelten?

Wie alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen sich auch Fahrer von E-Tretrollern an die allgemein geltenden Straßenverkehrsregeln halten.

Je nach Fortbewegungsmittel können sich die Regeln bezüglich des Alters und des Ortes, an dem es gefahren werden darf, jedoch unterscheiden.

Generell gilt allerdings: Kindern unter 10 Jahren ist es verboten, ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zu führen, es sei denn, sie sind auf dem direkten Schulweg (bzw. sie befinden sich auf einem Privatgelände).

Persönliche Fortbewegungsmittel (EDP):

(bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ≤ 6 km/h)

  • Kinder im Alter von 10 Jahren bis 13 Jahren dürfen auf Gehwegen, vorgeschriebenen Fußgängerwegen, vorgeschriebenen Wegen für Radfahrer und Fußgänger, empfohlenen Wegen für Radfahrer und Fußgänger, Feldwegen, Wegen in öffentlichen Parks sowie in Wohngebieten und Fußgängerzonen fahren. Voraussetzung ist, dass sie sich dabei selbst nicht in Gefahr bringen und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern oder gefährden.
  • Die zuvor genannten Wege gelten ebenfalls für Personen ab 13 Jahren, die mit dem Fahrrad fahren, um ein oder mehrere Kinder unter 13 Jahren zu begleiten.

Darüber hinaus:

  • Kinder ab 10 Jahren dürfen auf den öffentlichen Straßenabschnitten fahren, die mit den Verkehrszeichen „C,2“, „D,4“, „E,18a“ oder F,19a versehen sind, ergänzt durch das Zusatzschild Modell 6b.
  • Dies gilt auch für Kinder unter 10 Jahren, sofern sie von einer mindestens 15 Jahre alten Person begleitet werden.

Elektrokleinstfahrzeug (MVE):

(bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit > 6 km/h ≤ 25 km/h)

  • Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren dürfen auf Gehwegen, vorgeschriebenen Fußgängerwegen, vorgeschriebenen Wegen für Radfahrer und Fußgänger, empfohlenen Wegen für Radfahrer und Fußgänger, Feldwegen, Wegen in öffentlichen Parks sowie in Wohngebieten und Fußgängerzonen fahren.
  • Die zuvor genannten Wege gelten ebenfalls für Personen ab 13 Jahren, unter der Voraussetzung dass sie ein oder mehrere Kinder unter 13 Jahren begleiten.

Es sei allgemein daran erinnert, dass die Eltern bei einem Verstoß für ihre Kinder haften!

Ausrüstung

Die Ausrüstungsanforderungen für elektrische Kleinstfahrzeuge unterscheiden sich in Bezug auf die Beleuchtung von denen für Fahrräder:

  • Wenn es bei elektrisch betriebenen Kleinstfahrzeugen technisch nicht möglich ist, seitliche Rückstrahler anzubringen, müssen Bänder oder andere reflektierende Vorrichtungen entweder auf beiden Seiten des Fahrzeugs angebracht oder an der Kleidung des Fahrers getragen werden.
  • Die an elektrisch betriebenen Kleinstfahrzeugen angebrachten Beleuchtungssysteme müssen tagsüber und nachts eingeschaltet sein.
  • Bei eingeschränkten Sichtverhältnissen und von Einbruch der Dunkelheit bis zum Sonnenaufgang sowie am Tag, wenn es die atmosphärischen Umstände erfordern, müssen die roten Rücklichter in einer Höhe von mindestens 40 cm über dem Boden deutlich sichtbar sein. Wenn das Fahrzeug nicht mit einer solchen Beleuchtung ausgestattet ist, dürfen gleichwertige Leuchten am Fahrer befestigt werden.

Zur obligatorischen Ausrüstung gehören außerdem:

  • eine Fahrradklingel;
  • das Bremssystem;
  • ein weißes, nicht blinkendes Licht vorne;
  • ein rotes, nicht blinkendes Licht hinten.

Zudem darf das MVE nur eine maximale Länge von 1,50 m haben.

Was muss noch beachtet werden?

  • Das Tragen eines Helms wird stark empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben.
  • Das Tragen reflektierender Kleidung wird dringend empfohlen. Sie ist aber nur vorgeschrieben, sollte es technisch nicht möglich sein, Reflektoren am Gefährt anzubringen.
  • Eine Zulassung ist in Luxemburg nicht erforderlich. Schäden die durch oder mittels Elektrokleinstfahrzeugen verursacht werden, sind in Luxemburg, im Regelfall, durch die private Hausratsversicherung gedeckt (Responsabilité Civile Vie Privée). Dabei sei daran erinnert, dass Eltern für ihre Kinder haften!
  • Elektroroller-Fahrer müssen, genau wie Fahrradfahrer, beim Richtungswechsel Handzeichen geben.

Verboten sind:

  • Der Transport von Passagieren;
  • das Abschleppen.

Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln

Der Grenzwert für den Alkoholgehalt beträgt außerdem < 0,5 ‰ für Personen ab einem Alter von 18 Jahren. Für Fahrer, die noch keine 18 Jahre alt sind, gilt ein Grenzwert von 0,2‰.

Ebenso gilt ein Höchstwert von 1ng/mL Blut beim Lenken von Fahrzeugen unter Einfluss von THC.

Tuning

Viele E-Tretroller-Besitzer sind außerdem versucht, die Höchstgeschwindigkeit ihrer Roller zu manipulieren. Ein solcher Verstoß gilt als Vergehen und impliziert stets Protokollerstellung und eine mögliche Beschlagnahme des Rollers und kann demnach weitreichende, strafrechtliche Folgen haben, dies da das Vehikel, je nach Tatbestand, zulassungs-, führerschein- und versicherungspflichtig wird.

Polizeikontrollen

Wie bei allen anderen Verkehrsteilnehmern sorgt die Polizei auch bei Nutzern von Elektrokleinstfahrzeugen mit regelmäßigen Kontrollen dafür, dass diese sicher und gesetzeskonform fahren:

FAQ

 

Wo darf man mit einem elektrischen Tretroller fahren und ab welchem Alter ist dies erlaubt?

Kindern unter 10 Jahren ist es verboten, ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zu steuern, es sei denn, sie sind auf dem direkten Schulweg.

Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren dürfen auf Gehwegen, vorgeschriebenen Fußgängerwegen, vorgeschriebenen Wegen für Radfahrer und Fußgänger, empfohlenen Wegen für Radfahrer und Fußgänger, Feldwegen, Wegen in öffentlichen Parks sowie in Wohngebieten und Fußgängerzonen fahren.

Die zuvor genannten Wege gelten ebenfalls für Personen ab 13 Jahren, unter der Voraussetzung, dass sie ein oder mehrere Kinder unter 13 Jahren begleiten.

Wie viele Personen dürfen gleichzeitig auf einem Tretroller fahren?

Es darf maximal eine Person mit dem elektrischen Tretroller fahren. Der Transport von Passagieren ist verboten.

Braucht man einen Führerschein und eine Versicherung?

Nein. Für einen elektrischen Tretroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 1000w, benötigt man keinen Führerschein.

Die Nutzung eines solchen Gefährts ist durch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt.

Wie schnell darf man mit einem elektrischen Tretroller fahren?

Mit einem elektrischen Tretroller, der als Elektrokleinstfahrzeug eingestuft wird (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit > 6 km/h ≤ 25 km/h), darf man maximal 25 km/h fahren. Dabei muss die Geschwindigkeit selbstverständlich an die am Ort geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen angepasst werden (zum Beispiel maximal 20 km/h in einer Begegnungszone).

Welche Strafen erhält man, wenn man zu schnell fährt?

Fährt man mit einem elektrischen Tretroller mit 25km/h durch eine Begegnungszone anstatt der dort erlaubten 20km/h, riskiert man eine gebührenpflichtige Verwarnung in Höhe von 49 Euro.

Bei einem minderjährigen Fahrer bedeutet dies automatisch, dass die Polizei Protokoll erstellen muss und dass die Akte von den Justizbehörden bearbeitet werden muss.

Sollte die Polizei feststellen, dass ein elektrischer Tretroller schneller als die maximal erlaubten 25km/h fahren kann, hat das erhebliche Konsequenzen für den Fahrer. Dieses Fahrzeug gilt dann nicht mehr als Elektrokleinstfahrzeug, sondern unterliegt neben anderen Verpflichtungen und Einschränkungen gegebenenfalls einer Führerscheinpflicht.

Gibt es eine Kilowatt-Begrenzung?

Ja, die maximale Nenndauerleistung beträgt 1000W.

Welche Ausrüstung ist obligatorisch?

Zur obligatorischen Ausrüstung gehört:

  • eine Fahrradklingel;
  • das Bremssystem;
  • ein weißes oder gelbes nicht blinkendes Licht vorne (min. 10 Lux hell) ;
  • ein rotes, nicht blinkendes Licht hinten (nicht dreieckig) ;
  • seitliche Rückstrahler (sollte es technisch nicht möglich sein, diese anzubringen, müssen Bänder oder andere reflektierende Vorrichtungen entweder auf beiden Seiten des Fahrzeugs angebracht oder an der Kleidung des Fahrers getragen werden) ;
  • Beleuchtung muss tagsüber und nachts eingeschaltet sein ;
  • Bei eingeschränkten Sichtverhältnissen und von Einbruch der Dunkelheit bis zum Sonnenaufgang sowie am Tag, wenn es die atmosphärischen Umstände erfordern, müssen die roten Rücklichter in einer Höhe von mindestens 40 cm über dem Boden deutlich sichtbar sein. Wenn das Fahrzeug nicht mit einer solchen Beleuchtung ausgestattet ist, dürfen gleichwertige Leuchten am Fahrer befestigt werden.
Muss man einen Helm tragen?

Das Tragen eines Helms wird stark empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben.

Warum wird das Fahren auf den Straßen nicht strenger von der Polizei kontrolliert?

Die Überwachung der sanften Mobilität im öffentlichen Straßenverkehr gehört zu den vielen Aufgaben der Polizei. Über diese Aktionen wird nicht immer in den Medien berichtet, was jedoch nicht bedeutet, dass sich die Polizei nicht mit diesem Thema befasst.

Dieser Artikel dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtsverbindlichkeit.

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