Während der letzten Woche wurden landesweit insgesamt rund 350 Kontrollen im Rahmen der Covid-19-Gesetzgebung durchgeführt. Hauptaugenmerk wurde dabei auf die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung sowie der Regeln betreffend Restaurants, Cafés und Menschenansammlungen gelegt.
In 20 Fällen wurde Bericht bzw. Protokoll erstellt, da Restaurants oder Cafés sich nicht an die sanitären Vorschriften gehalten haben. Dies zum Teil in dem Zeitraum bevor die neuen Regelungen in Kraft getreten sind. So wurden Polizeibeamte etwa am 24.11.2020 gegen 22.50 Uhr auf ein Lokal in Esch/Alzette aufmerksam in welchem Kunden ohne Maske zirkulierten und Getränke im Stehen konsumierten.
Insgesamt wurden im Rahmen der Kontrollen rund 250 Personen gebührenpflichtig verwarnt. Neben den bereits im Pressebericht vom 29.11.2020 vermeldeten Fällen von unerlaubten Zusammenkünften wurde der Großteil der Verwarnungen wegen der Missachtung der Ausgangsbeschränkung zwischen 23.00 und 6.00 Uhr ausgestellt.
Wir erinnern ebenfalls an die neuen gesetzlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus, welche am 26.11. in Kraft getreten sind :
- Im Rahmen von privaten Zusammenkünften dürfen maximal 2 Personen, welche zu einem gemeinsamen Haushalt gehören, eingeladen werden.
- Für die Zeit zwischen 23.00 Uhr und 06.00 Uhr gilt eine Ausgangsbeschränkung.
- Restaurants, Bars und Cafés müssen geschlossen bleiben.
- Übersicht der weiteren Einschränkungen und Details : NOUVELLES DISPOSITIONS "LOI-COVID"
Die Polizei wird weiterhin Kontrollen durchführen.