In der Woche vom 08.11.2021 bis zum 14.11.2021 hat die Polizei insgesamt rund 115 Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften im Rahmen der Covid-19-Gesetzgebung durchgeführt. Das Hauptaugenmerk lag dabei auf der Anwendung der "CovidCheck"-Regelung in Restaurants und Bars sowie bei Veranstaltungen, welche im Rahmen der "CovidCheck"-Regelung organisiert wurden.
Insgesamt wurden in 8 Lokalen des Hotel- und Gaststättengewerbes (HORECA) Verstöße gegen die sanitären Vorschriften festgestellt. So hatten z.B. in einigen Lokalen die Betreiber keine Kontrollen der "CovidCheck"-Bescheinigungen bei den Gästen durchgeführt, bzw. Mitarbeiter konnten keine solche Bescheinigung vorzeigen.
Des Weiteren wurden 10 Personen gebührenpflichtig verwarnt, das sie sich nicht an die geltenden Bestimmungen gehalten hatten.
Im Rahmen der Kontrollen wurden die Polizeibeamten zudem auf einige falsche "CovidCheck"-Bescheinigungen aufmerksam gemacht. Dementsprechende Überprüfungen dauern an. In dieser Hinsicht möchten wir darauf hinweisen, dass jede Person, die Gebrauch eines gefälschten Dokuments macht, bzw. die ein solches Dokument zu Verfügung stellt, mit juristischen Konsequenzen rechnen muss.
Kontrollen der Polizei
Im Rahmen des Kampfes gegen die Ausbreitung des Virus überwacht die Polizei auch in dieser Phase der sanitären Krise die Anwendung der neuen gesetzlichen Bestimmungen, die seit dem 01. November 2021 in Kraft sind, insbesondere die Einhaltung der "CovidCheck"-Regelung.
Die Polizeipräsenz hat sowohl einen präventiven als auch einen repressiven Charakter und konzentriert sich insbesondere auf das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie auf Veranstaltungen, dies besonders an Wochenenden. Die Kontrollen in den Lokalen werden sowohl gezielt als auch im Rahmen der regulären polizeilichen Missionen durchgeführt.