Alkoholkontrollen auf Anordnung der Staatsanwaltschaft: 263 Fahrer kontrolliert, 2 Führerscheine eingezogen

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft hat die Polizei in der vergangenen Nacht Alkoholkontrollen durchgeführt (Article 12, paragraphe 3, alinéa 8, de la loi modifiée du 14 février 1955, concernant la réglementation de la circulation sur toutes les voies publiques).

Zwischen 23.00 und 24.00 Uhr in der Rue de Rollingergrund, zwischen 01.00 und 02.00 Uhr an der Place de la Constitution sowie zwischen 03.00 und 04.00 Uhr in der Rue de Neudorf in Luxemburg mussten sich 171 Fahrer einem obligaten Alkoholtest unterziehen. In 7 Fällen war das Resultat positiv, sodass 7 Anzeigen oder gebührenpflichtige Verwarnungen ausgestellt wurden. Kein Führerschein wurde eingezogen.

Zwischen 23.00 und 00.15 Uhr wurde auch in der Avenue de Luxembourg in Bascharage kontrolliert. Hier wurden 48 Fahrer kontrolliert. In 2 Fällen war das Resultat positiv. Es wurden 2 Anzeigen sowie 1 gebührenpflichtige Verwarnung erstellt. 1 Führerschein wurde eingezogen.

Eine weitere Kontrolle wurde zwischen 01.30 und 03.15 Uhr in der Rue de Sanem in Ehlerange durchgeführt. Hier wurden 44 Fahrer kontrolliert. In 4 Fällen war das Resultat positiv; es wurden 1 Anzeige und 4 gebührenpflichtige Verwarnungen ausgestellt. 1 Führerschein wurde an Ort und Stelle eingezogen.

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