In der vergangenen Nacht führte die Polizei zwischen 21.00 und 01.30 Uhr eine Tuningkontrolle in Luxemburg-Stadt durch.
Schwerpunktmäßig wurde überprüft, ob die an den Fahrzeugen vorgenommenen Änderungen den gesetzlichen Vorschriften entsprachen und wie vorgeschrieben in der Fahrzeugzulassungsbescheinigung eingetragen worden waren. Der Fokus lag dabei auf technischen Modifizierungen, Änderungen bei der Federung oder am Auspuff, sowie Änderungen in Bezug auf Lärmbelästigung und Abgasemissionen. Natürlich wurden bei der Kontrolle auch die Fahrzeugpapiere überprüft.
An der Kontrolle nahmen etwa ein Dutzend Polizeibeamte, allesamt auf den Bereich Tuning spezialisiert, verschiedener Einheiten teil. Insgesamt wurden im Rahmen dieser Kontrolle 23 Fahrzeuge, davon 3 Motorräder, auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg kontrolliert. Ergab sich vor Ort der Verdacht auf nicht ordnungsgemäße Änderungen am Fahrzeug, so wurden diese zwecks genauerer Überprüfung zum technischen Atelier der Polizei nach Hamm geleitet. Hier standen sowohl Mechatroniker der Polizei als auch Experten des Ministeriums für Mobilität und öffentliche Arbeiten, sowie Mitarbeiter des Dienstleistungsbetrieb KÜS Technik GmbH, ein in Luxemburg zertifiziertes Unternehmen für das Ausstellen von Zertifikationen der SNCA (Société nationale de circulation automobile), bereit, um die Änderungen an den Fahrzeugen genauestens zu überprüfen.
Dabei wurden insgesamt folgende Unregelmäßigkeiten festgestellt:
- Bei 5 Fahrzeugen wurden nicht reglementarische Auspuffanlagen vorgefunden: entweder war die Anlage nicht für das Fahrzeug homologiert oder aber ein Teil der Anlage wurde kurzgeschlossen beziehungsweise fehlte komplett.
- 2 Fahrzeuge lagen zu tief; das Fahrwerk entsprach also nicht den Vorschriften.
- 1 Fahrzeug wies falsche Bereifung bzw. eine falsche Reifen-Felgenkombination auf.
- 2 Mal wurden spitze bzw. schneidende Teile an der Karosserie des Fahrzeugs vorgefunden.
- Bei 6 Fahrzeugen wurde eine fehlerhafte Beleuchtung festgestellt, da die Gläser schwarz lackiert waren oder aber die Beleuchtung nicht in Europa homologiert ist.
- Bei 7 Fahrzeugen wurden eine oder gleich mehrere allgemeine technische Unzulässigkeiten bezüglich der Homologation festgestellt.
- 2 Mal war die Kontrollbescheinigung abgelaufen.
- Bei einem Fahrzeug war die vordere Erkennungstafel nicht ordnungsgemäß befestigt.
- 1 Motorradfahrer trug einen nicht zulässigen Helm.
- 1 Fahrzeug wies eine nicht ordnungsgemäße Windschutzscheibe auf.
Insgesamt wurde 1 Fahrzeug an Ort und Stelle stillgelegt und 3 Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden. 10 Fahrzeuge müssen der Polizei demnächst zwecks Überprüfung der anstehenden Reparaturen beziehungsweise Rückbauten vorgeführt werden.
Des Weiteren wurde ein Fahrer beim unerlaubten Gebrauchs des Mobiltelefons am Steuer erwischt. 1 gebührenpflichtige Verwarnung wurde wegen Nicht-Beachtens des Verkehrsschildes „Accès interdit“ ausgestellt. Und schließlich musste der Fahrer eines im Ausland angemeldeten Fahrzeugs 98 Euro Parkgebühren nachzahlen.