Festnahme im Rahmen häuslicher Gewalt in Luxembourg-Kirchberg

Im Rahmen einer häuslichen Gewalt, die sich am Vortag ereignete, wurde die Polizei in der Nacht zum 28.03.2025 zu einer Wohnadresse in Luxemburg-Kirchberg beordert, da der Mann, der einem Hausverbot unterliegt, sich rechtswidrig und entgegen der Verweisungsanordnung der Staatsanwaltschaft Zutritt zur Wohnung des Opfers der häuslichen Gewalt verschafft hat. Die Staatsanwaltschaft wurde informiert und ordnete die Festnahme des Tatverdächtigen wegen des Hausverbots aufgrund der vorhergehenden Verweisung an. Dieser wird am Nachmittag des 28.03.2025 einem Untersuchungsrichter vorgeführt.

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