Arrest aufgrund von öffentlichem Ärgernis

In Wiltz wurde kurz nach Mitternacht am 20.04.2025 eine stark alkoholisierte Person gemeldet, die sich in einem Lokal in der Avenue du Dix Septembre danebenbenehmen würde. Der Mann konnte seitens einer Polizeistreife angetroffen werden. Alle Bemühungen, ihn zu beruhigen schlugen fehl und er brüllte herum und wollte sich nicht beruhigen lassen. Zu einem gegebenen Moment legte er sich auf die Fahrbahn und aufgrund seines Gesamtzustands beschlossen die Polizeibeamten, ihn nach ärztlicher Untersuchung im Arrest unterzubringen. Dort beleidigte er die Polizeibeamten weiter und urinierte gegen die Zellentür. Ein Protokoll wurde erstellt.

Am Abend des 19.04.2025 wurde der Polizei ein Patient gemeldet, der sich in einem Krankenhaus in Esch-Alzette danebenbenehmen würde. Da er sich nicht beruhigen lassen wollte und durch sein unkooperatives Verhalten sowie seinen alkoholisierten Zustand sich selbst und Drittpersonen gefährdete, wurde entschieden, ihn zwecks Ausnüchterung im Arrest unterzubringen. 

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