Vorführungsbefehl von zwei mutmasslichen Money Mules durchgeführt

Im Rahmen von Ermittlungen zu Fällen der sogenannten „Luxtrust-Phishing“-Betrugsmasche konnte die Section Anti-Blanchiment der Kriminalpolizei zwei mutmaßliche Money Mules stellen. Diese konnten am 05.11.2025, beziehungsweise am 10.11.2025 angetroffen werden. Gegen beide lag ein Vorführungsbefehl u.a. wegen Geldwäsche vor. Die Tatverdächtigen hatten ihre Bankkonten und Visa-Debitkarten zur Verfügung gestellt, damit die Betrüger das aus Betrugsfällen stammende Geld abheben konnten. Der entstandene Schaden beläuft sich auf rund 20.000 Euro bzw. auf rund 31.000 Euro.

Wir erinnern in diesem Zusammenhang daran, dass die Bereitstellung des eigenen Kontos und/oder der eigenen Bankkarte an Dritte zum Zweck der Weiterleitung betrügerisch überwiesener Gelder strafrechtlich verfolgt werden kann und den Straftatbestand der Geldwäsche darstellt.

Weitere präventive Ratschläge:

  • Seien Sie misstrauisch bei lukrativen Angeboten, die schnelles und einfaches Geld versprechen;
  • Stellen Sie Ihr Konto niemals Dritten zur Verfügung;
  • Geben Sie Ihre Bankdaten nicht an Unbekannte weiter;
  • Heben Sie kein Geld ab oder überweisen Sie kein Geld, dessen Herkunft Sie nicht kennen;
  • Überweisen Sie niemals Geld auf ein Ihnen unbekanntes Konto, wenn Sie von Dritten dazu aufgefordert werden.
  • Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie als Money Mule missbraucht worden sind, stoppen Sie alle Transaktionen und verständigen Sie sofort die Polizei.

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