Passagearrest

Am 02.01.2026 gegen 15:30 Uhr wurde der Polizei eine aggressive Person im Eingangsbereich des Krankenhauses in Ettelbrück gemeldet, die den Eingangsbereich nicht verlassen wollte. Beim Eintreffen der Beamten erklärte sich die Person bereit zu gehen, doch aufgrund ihres stark alkoholisierten Zustands stellte sie eine Gefahr für sich selbst dar und wurde nach ärztlicher Untersuchung im Passagearrest untergebracht.

Gegen 20:00 Uhr wurde eine aggressive Person in einer Gaststätte in der Rue Xavier Brasseur in Esch-sur-Alzette gemeldet. Diese beschuldigte die Kellnerinnen, ihr Mobiltelefon entwendet zu haben, und beschädigte beim Verlassen des Lokals die Eingangstür. Die sichtlich stark alkoholisierte Person ließ sich von den Beamten nicht beruhigen und bedrohte weiterhin die Angestellten des Lokals. Aufgrund des Erregens öffentlichen Ärgernisses, sowie ihres alkoholisierten Zustands wurde entschieden, die Person nach ärztlicher Kontrolle in den Arrest zu bringen.

Kurze Zeit später, gegen 21:00 Uhr, wurde eine alkoholisierte Person in einem Bus in der Rue du Glacis in Luxemburg-Limpertsberg gemeldet. Diese stürzte beim Verlassen des Busses zu Boden und verletzte sich. Beim Eintreffen der Beamten weigerte sich die Person, von den vor Ort anwesenden Sanitätern versorgt zu werden, und widersetzte sich sowohl verbal als auch körperlich. Aufgrund ihres alkoholisierten Zustands und da sie eine Gefahr für sich selbst sowie für Dritte darstellte, wurde entschieden, die Person in den Passagearrest zu bringen. Ein Protokoll wegen Beamtenbeleidigung und Drohung wurde erstellt.

Gegen 23:25 Uhr meldete eine Polizeistreife eine stark alkoholisierte Person in der Rue Bender in Luxemburg-Stadt. Als die Beamten anhielten, um nach dem Rechten zu sehen, schlug die Person mehrfach gegen den Dienstwagen und schrie lautstark herum. Bei der Personenkontrolle verhielt sich die Person den Beamten gegenüber aggressiv und musste daraufhin immobilisiert werden. Aufgrund ihres alkoholisierten Zustands und da sie eine Gefahr für sich selbst sowie für Dritte darstellte, wurde die Person in den Passagearrest untergebracht.

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