Am 31. Januar 2026 meldete eine Anruferin eine Autopanne aufgrund eines Kupplungsdefekts in Cents.
Nachdem ein Abschleppwagen vor Ort war, stellte sich heraus, dass der Fahrer die Abschleppkosten nicht begleichen wollte.
Die vor Ort anwesende Polizei stellte im Zuge weiterer Überprüfungen fest, dass er unter Alkoholeinfluss stand. Zudem ergab eine Überprüfung ein positives Signalement hinsichtlich einer bestehenden Fahrverbotsverfügung mit diversen Einschränkungen.
Daraufhin ordnete die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme des Fahrzeugs sowie die Festnahme des Fahrers an.