Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr - Art.12, Alkohol/Drogen

In der rue de la Semois in Luxemburg-Hollerich war gegen 04.00 Uhr in der Nacht vom 01.09.2021 auf den 02.09.2021 ein Fahrzeug in Schlangenlinien unterwegs. Der Alkoholtest beim Fahrer war positiv, weshalb demselben die Weiterfahrt untersagt und das Fahrzeug immobilisiert wurde. Ein Protokoll ohne Führerscheinentzug (<1.12 ‰) wurde erstellt.

Gegen 01.00 Uhr war eine Polizeistreife in der avenue Guillaume in Hollerich auf ein Fahrzeug mit offenstehender Fahrertür gestoßen, dessem Fahrer sichtbar unwohl war. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Fahrer unter Alkoholeinfluss stand, was durch den Alkoholtest bestätigt wurde. Da der maximal zulässige Alkoholhöchstwert überschritten worden war, wurde der Führerschein eingezogen und dem Mann ein provisorisches Fahrverbot zugestellt. Die Personenüberprüfung ergab, dass der Mann bereits einem Fahrverbot unterliegt. Strafanzeige wurde erstellt und weitere Ermittlungen wurden getätigt.

Bei einer Geschwindigkeitskontrolle gegen 00.50 Uhr am Boulevard Grande-Duchesse Charlotte in Luxemburg-Hollerich war ein Pkw mit 86 Km/St anstatt den erlaubten 50 Km/St gemessen worden. Bei der Kontrolle wurden Anzeichen von Alkoholkonsum beim Fahrer festgestellt. Der Alkoholtest war positiv und der Führerschein wurde infolge des Resultates eingezogen. Der Fahrer, gegen welchen Protokoll errichtet wird, unterstand einem sofortigen Fahrverbot.

Auf der A6 in Richtung Belgien stoppte die Polizei gestern gegen 23.30 Uhr einen alkoholisierten Fahrer, nachdem dieser mit überhöhter Geschwindigkeit an der Polizeistreife vorbeigefahren war. Gegen den Mann wurde Protokoll ohne Führerscheinentzug (<1.12 ‰) errichtet.

Während einer Patrouillenfahrt durch die route de Wasserbillig in Echternach wurde eine Polizeistreife auf einen Auffahrunfall aufmerksam, bei dem keine Person verletzt wurde. Ein Pkw-Fahrer hatte nicht bemerkt, dass der vor ihm fahrende Wagen an einem Fußgängerüberweg angehalten hatte und war auf diesen aufgefahren. Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten Anzeichen von etwaigem Alkohol/Drogenkonsum fest. Daraufhin wurde die Person zwecks Entnahme einer Blutprobe ins Krankenhaus begleitet. Ein Protokoll wurde errichtet.

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