Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss und Führerscheinentzüge
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Kurz nach 02.00 Uhr wurden in der Nacht zum Samstag Polizeibeamte in der Gegend von Bleesbruck auf ein Fahrzeug aufmerksam, welches durch seinen Fahrstil auffiel und in Schlangenlinien unterwegs war. Bei der Überprüfung des Fahrers erhärtete sich der Verdacht auf Fahrt unter übermässigem Alkoholeinfluss : Der Alkoholtest war positiv. Der Führerschein wurde eingezogen, das Fahrzeug immobilisiert und es wurde Protokoll erstellt.
Auch in Mondercange wurde gegen 23.30 Uhr ein Führerschein aufgrund von Alkohol am Steuer eingezogen.
Am frühen Samstagabend wurde der Polizei gegen 19:30 Uhr ein Verkehrsunfall in Bonneweg gemeldet. Ein Fahrer hatte die Kontrolle über sein Auto verloren, welches sich daraufhin überschlug und auf der Fahrerseite landete. Der Fahrer und alleinige Insasse des Fahrzeugs musste aus dem Auto befreit werden. Er wurde beim Unfall leicht verletzt. Wie sich herausstellte, stand er unter übermäßigem Alkoholeinfluss. Der Führerschein wurde eingezogen und es wurde Protokoll erstellt.
Am Sonntag wurde gegen 03:30 Uhr eine Fahrerflucht in Luxemburg-Clausen gemeldet. Ein Auto hatte während der Fahrt einen stationierten Pkw beschädigt und war anschließend weitergefahren. Kurz später konnte eine Polizeistreife den mutmaßlichen Unfallverursacher antreffen. Wie sich herausstellte, war dieser unter starkem Alkoholeinfluss gefahren: Der Alkoholtest war positiv. Zudem waren die Fahrzeugpapiere nicht in Ordnung. Der Führerschein wurde eingezogen und es wurde Protokoll erstellt. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde das Fahrzeug beschlagnahmt.
In Ulflingen wurden Polizeibeamte gelegentlich einer Streifenfahrt gegen 03:00 Uhr auf ein Fahrzeug aufmerksam, welches durch einen ungewöhnlichen Fahrstil auffiel. Bei der Kontrolle des Fahrzeugs stießen sie auf erheblichen Widerstand seitens beider Autoinsassen. Diese wurden zunehmend aufbrausend und auch handgreiflich den Polizeibeamten gegenüber, weswegen sie immobilisiert wurden. Wie sich herausstellte, war die Fahrerin unter übermäßigem Alkoholeinfluss unterwegs gewesen. Der Führerschein wurde eingezogen und sie wurde nachdem alle Amtshandlungen abgeschlossen waren nach Hause verbracht. Der Beifahrer wurde in den Passagearrest verbracht.