In der Nacht zum 18.03.2024 wurde ein Mann in einem Mehrfamilienhaus in Esch-Alzette gemeldet, der damit gegen einen gerichtlichen Verweisungsentscheid verstoßen würde. Eine Polizeistreife konnte den Mann vor Ort antreffen.
Die Staatsanwaltschaft wurde hierüber in Kenntnis gesetzt und ordnete die Festnahme des Tatverdächtigen an. Dieser wurde am Morgen des 18.03.2024 dem Untersuchungsrichter vorgeführt.
Es wurde Haftbefehl erlassen.