Festnahme nach Nicht-Einhaltung eines Verweisungsentscheids

Am Nachmittag des 24.04.2024 wurde ein Mann in einem Einfamilienhaus in Aspelt gemeldet, der damit gegen einen gerichtlichen Verweisungsentscheid verstoßen würde. Eine Polizeistreife konnte den Mann kurze Zeit später in der Umgebung antreffen. Im Rahmen der Untersuchungen stellte sich heraus, dass dieser ebenfalls bereits am Vortag gegen die Verweisung verstoßen hatte. Die Staatsanwaltschaft wurde hierüber in Kenntnis gesetzt und ordnete die Festnahme des Tatverdächtigen an. Dieser wurde am Morgen des 25.04.2024 dem Untersuchungsrichter vorgeführt.

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