Gegen Mittag des 30.05.2025 wurde ein Mann gemeldet, der sich trotz eines gerichtlichen Verweisungsentscheids an einer Wohnadresse in Heiderscheid aufgehalten hätte und damit gegen den Verweisungsentscheid verstieß. Eine umgehend eingeleitete Fahndung verlief zunächst negativ. Der Tatverdächtige konnte schließlich am Morgen des 31.05.2025 angetroffen werden. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde er festgenommen und am Nachmittag des 31.05.2025 einem Untersuchungsrichter vorgeführt.