Alkohol am Steuer

Am 19. April 2026 kurz nach Mitternacht fiel einer Polizeistreife ein Fahrzeug auf, das mutmaßlich gegen die Straßenverkehrsordnung verstieß. Bei der anschließenden Kontrolle wurde festgestellt, dass gegen den Fahrer ein Fahrverbot bestand. Zudem wurde starker Alkoholgeruch wahrgenommen; ein Alkoholtest verlief positiv.

Ein provisorisches Fahrverbot wurde ausgesprochen. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde das Fahrzeug beschlagnahmt. Protokoll wurde erstellt.

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