Anlässlich eines Laufevents am 04.10.2026 in Luxemburg-Stadt fiel anwesenden Beamten eine minderjährige Person auf einem E-Roller auf, die durch ihre gefährliche Fahrweise die Aufmerksamkeit der Beamten auf sich zog. Aufgrund der Situation und zur Vermeidung weiterer Risiken entschieden sich die Beamten jedoch gegen eine Verfolgung des Fahrers, der schlussendlich davonfuhr.
Im Laufe weiterer Überprüfungen konnte die Identität des Fahrers jedoch ermittelt und der Verdacht bestätigt werden, dass unerlaubte Modifikationen am E-Roller durchgeführt wurden. Der Fahrer wurde lokalisiert und der E-Roller auf Anordnung der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt.
In diesem Zusammenhang erinnert die Polizei an die geltenden Bestimmungen für Elektrokleinstfahrzeuge : https://gd.lu/6JDs69